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Unterstützungskasse

Zur Kasse bitte
Die Unterstützungskasse bietet wahlweise die Möglichkeit einer lebenslangen Rentenzahlung oder einer Einmalauszahlung der Leistungssumme. Diese setzt sich aus garantierten Leistungen und Überschusszahlungen aus erwirtschafte-
ten Gewinnen zusammen.

Anders als bei anderen Lösungen zur betrieblichen Altersvorsorge macht der Arbeitnehmer seinen Rechtsanspruch auf die Versorgungsleistung gegenüber dem Arbeitgeber geltend. Ist die Unterstützungskasse also nicht zahlungsfähig, muss dieser selbst für die Leistung eintreten. Unverfallbare Ansprüche sind daher beim Pensions-Sicherungs-Verein abgesichert.


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