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Risikolebensversicherung

Was sie abdeckt
Die Risikolebensversicherung leistet ausschließlich dann, wenn der Versicherte zu Tode kommt. Im Gegensatz zur Kapitallebensversicherung entfällt der Sparvorgang, so dass bei Ablauf des Versicherungszeitraums keine Auszahlung erfolgt.

Die Auszahlung erfolgt an die im Vertrag genannte bezugsberechtigte Person. Dabei ist eine nachträgliche Änderung des Begünstigten jederzeit möglich, sofern dies nicht vertraglich ausgeschlossen wurde (sog. unwiderrufliches Bezugsrecht). Selbst im Fall eines Selbstmords ist die Versicherung zur Leistung verpflichtet, sofern der Vertrag bereits mehr als drei Jahre Bestand hat.

Die Höhe der Leistung ergibt sich aus der gewählten Vertragsvariante:

Versicherung mit fixer Versicherungssumme
Hier leistet die Police in Höhe der vereinbarten Summe. Familien mit Kindern sollten etwa das Fünffache des Brutto-Jahreseinkommens des Versicherten einkalkulieren. Ist nur der Partner abzusichern, reicht in der Regel das dreifache Jahresgehalt.

Versicherung mit fallender Versicherungssumme
Mit steigendem Alter sinkt in der Regel der Absicherungsbedarf, da ein finanzielles Polster aufgebaut wurde und die Kinder ihren Unterhalt selbst bestreiten. Wird eine fallende Versicherungssumme vereinbart, sinken die Prämienzahlungen mit zunehmender Laufzeit.

Restschuldversicherung
Diese Variante dient der Absicherung von Kreditverbindlichkeiten. Im Leistungsfall zahlt die Versicherung die abzüglich der Tilgung verbliebene Restschuld. Entsprechend der Vertragssumme sinken auch die zu zahlenden Beiträge.

Grundsätzlich lässt sich eine Risikolebensversicherung nachträglich in eine kapitalbildende Lebensversicherung umwandeln. Neben der reinen Absicherung für den Todesfall bietet diese Variante auch die Möglichkeit der Altersvorsorge.

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