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Privathaftpflicht
Damit können Sie rechnen
Die private Haftpflicht schützt vor einem Großteil an Fällen, in denen Sie der Gesetzgeber zum Schadensersatz verpflichtet.
Folgende Leistungen sind abgedeckt:
Personenschäden
Bei fahrlässig zugefügten Schäden an "Leib und Seele" kommt die Haftpflicht-versicherung für die Wiederherstellung der Gesundheit des Geschädigten und dessen Rehabilitation auf. Wenn nötig zahlt die Versicherung eine lebenslange Rente an das bzw. die Opfer.
Sachschäden
Bei Schäden an Gegenständen übernimmt die Haftpflicht die Kosten der Reparatur. Ist diese nicht möglich, wird der Zeitwert ersetzt.
Vermögensschäden
Erleidet das Opfer einen Vermögensschaden, etwa durch entgangenen Gewinn, kommt die Versicherung bis zur vertraglich vereinbarten Höchstsumme für den Schaden auf. Nicht eingeschlossen sind hierbei Schäden, die unmittelbare Folge eines Personenschadens sind.
Wann die Haftpflicht nicht zahlt?
Grundsätzlich gilt: Für Schäden, die nicht durch die Versicherung abgedeckt sind, zahlen sie auch keine Prämie; u.a. sind folgende Schäden nicht durch die private Haftpflicht abgedeckt:
- Vorsätzlich verursachte Schäden.
- Beschädigung geliehener oder gemieteter Sachen.
- Schäden an der gemieteten Wohnung sind nicht oder nur begrenzt durch die Haftpflicht abgesichert.
- Mitversicherte Angehörige können keinen Schadensersatz gegenüber dem Versicherungsnehmer geltend machen.
- Bußgelder und Strafen des Staates.
- Schadensfälle, die im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahr-
zeuges stehen (siehe separate Kfz-Versicherung).
- Durch Tiere des Versicherten verursachte Schäden, soweit diese nicht ausdrücklich in den Schutz durch die Haftpflicht-Police einbezogen sind. Einen erweiterten Schutz, etwa für Pferde oder Hunde bietet die Tierhalter-Haftpflicht-Versicherung.
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