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Hausratversicherung

Damit können Sie rechnen
Versichert ist alles, was zu Ihrem Hausrat gehört. Im Wesentlichen zählen dazu die Gegenstände, die zur Einrichtung Ihrer Wohnung dienen und in Ihrem Haushalt gebraucht oder verbraucht werden. Darüber hinaus trägt die Police auch Kosten, die für eine Schadenabwendung bzw. Schadenminderung ent-
standen sind (z.B. Wiederbefüllen des Feuerlöschers). Wird eine sogenannte verbundene Hausratversicherung abgeschlossen, werden auch die Kosten für Aufwendungen, die in Folge eines Schadens zur Nutzbarmachung der Wohnung nötig sind (z.B. Aufräumarbeiten, Entsorgung beschädigter Wohnungsgegen-
stände, Austausch der Schließzylinder nach einem Einbruch etc.) erstattet.

Der Verlust von Bargeld, Urkunden, Sparbüchern oder Wertpapieren ist nur begrenzt durch die Hausratversicherung abgedeckt. Hier leistet die Ver-
sicherung nur bis zu einer vertraglich festgelegten Entschädigungshöchst-
grenze. Gleiches gilt auch für Schmuck, Münzen, Briefmarken sowie Gegen-
stände aus Gold und Platin, soweit diese nicht durch einen geeigneten Stahlschrank gesichert sind.

Entstehende Kosten erstattet die Versicherung für die Reparatur oder Wieder-beschaffung der versicherten Gegenstände. Bei der "Hausratversicherung zum Neuwert" wird für die Erstattung der Wiederbeschaffungswert des Hausrats zum Zeitpunkt des Schadens angesetzt. Voraussetzung hierfür ist, dass die versicherten Gegenstände bei Abschluss der Police genau vermerkt wurden.

Wann die Hausratversicherung nicht zahlt
Grundsätzlich gilt: Für Hausrat, der nicht durch die Versicherung abgedeckt sind, wird auch keine Prämie gezahlt.

Dazu gehören:

  • Gebäudebestandteile, Kraftfahrzeuge, Anhänger und Wassersport-
    fahrzeuge mit Motor.

  • Hausrat eines Untermieters, sofern ihm dieser nicht durch den Versicherungsnehmer überlassen worden ist.
Alle Anbieter sehen die Möglichkeit vor, den Versicherungsumfang ent-
sprechend der individuellen Bedürfnisse des Versicherten zu erweitern. So können etwa Schäden durch ein defektes Wasserbett oder ein auslaufendes Aquarium auf Wunsch mitversichert werden.


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