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Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Sicherheitspaket für Eigentümer
Der Gesetzgeber verpflichtet Haus- und Wohnungseigentümer zur Sorgfalt bei der Absicherung von Gebäuden bzw. Grundstücken. Weist eine geschädigte Person eine Vernachlässigung dieser sogenannten Verkehrssicherungspflicht nach, so ist der Eigentümer zum unbegrenzten Schadensersatz verpflichtet.

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht bietet Eigentümern weitgehenden Schutz gegen o.g. Ansprüche, in dem sie:

- die Haftungsfrage prüft
Voraussetzung für berechtigte Forderung ist zunächst der Nachweis, dass Sie als Eigentümer gegen die Verkehrssicherungspflicht verstoßen haben. In dieser Rechtsschutz-Funktion wehrt die Versicherung zunächst unberechtigte Forderungen ab.

- Schäden aus berechtigten Ansprüchen begleicht
Wird Ihnen eine Schadensersatzpflicht nachgewiesen werden, leistet die Police in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.

- unberechtigte und überhöhte Schadensersatzforderungen abwehrt
Auch wenn Ihnen ein Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht nachgewiesen wird, entsteht hierdurch nicht zwangsweise ein Schaden. Ob ein Schaden ent-standen ist und in welcher Höhe ein Schadensersatz berechtigt ist, prüft die Versicherung und übernimmt die damit verbundenen Prozesskosten.


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