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Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Wer sich absichern sollte
Eine herabfallende Dachschindel verletzt einen Passanten, ein Gast in dem von Ihnen vermieteten Haus stürzt aufgrund eines unzureichend befestigten Geländers im Treppenhaus. Im Rahmen der sogenannten Verkehrssicherungs-
pflicht sind Eigentümer eines Grundstücks oder einer Immobilie dazu verpflichtet, solche Unfälle durch eigene Sorgfalt zu vermeiden. Weist Ihnen der Geschädigte eine Vernachlässigung dieser Pflichten nach, kann Sie dies teuer zu stehen kommen: Mitunter sind hohe Pflege- und Behandlungskosten oder sogar lebenslange Renten zu zahlen.
Die Zeitung Finanztest beziffert die jährlich durch die Versicherer regulierten Schäden auf 106 Millionen EURO. Vorausgesetzt, sie sind durch eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht abgesichert.
Verbraucherschutzverbände empfehlen daher einen entsprechenden Schutz für Vermieter und Grundstückseigner. Besteht kein Schutz durch eine gemein-
schaftliche Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, empfiehlt sich der Abschluss einer Police auch für Eigentümer einer Eigentumswohnung.
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