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Unterstützungskasse

Was Sie wissen sollten
Wie bei allen Formen der betrieblichen Altersvorsorge gilt die Grundregel, dass sie zur alleinigen Absicherung des persönlichen Vorsorgebedarfs in der Regel nicht ausreichend ist. Eine zusätzliche private Absicherung ist also zu empfehlen.

Folgende Informationen sollten Sie im Zusammenhang mit einer Absicherung durch eine Unterstützungskasse kennen:

Keine Fortführung mit eigenen Beiträgen beim Ausscheiden
Verlassen Sie das Unternehmen, ist eine Fortführung durch Zahlung der Beiträge aus der Privatkasse nicht möglich.

Unverfallbarkeit bei Entgeltumwandlung
Sind durch Entgeltumwandlung Teile Ihres Gehalts in die Unterstützungskasse geflossen, so haben Sie auch bei einem Wechsel des Arbeitgebers Anrecht auf die damit in Verbindung stehenden Leistungen.

Ansprüche bei Finanzierung durch den Arbeitgeber
Leistet der Arbeitgeber als freiwillige Leistung Beiträge in die Unter-
stützungskasse, dann hat der Mitarbeiter beim Ausscheiden nur unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf die daraus erwachsenden Leistungen. Die Versorgung muss dann mindestens 5 Jahre bestehen und der Arbeitnehmer das 30 Lebensjahr vollendet haben.


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