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Private Krankenversicherung
Was Sie bei Vertragsabschluss wissen sollten
Die private Krankenvollversicherung bietet vor allem unter Komfortaspekten optimale Leistungen für die Versicherten. Da es sich bei der Wahl der passenden privaten Krankenversicherung in der Regel um eine langfristige Entscheidung handelt, haben wir Ihnen hier einige wissenswerte Informationen aufgelistet, die Sie vor der Wahl des passenden Produktes kennen sollten:
Selbstbeteiligung ja oder nein?
Beteiligen Sie sich an den Behandlungskosten, sinken die Beiträge. Gerade für Selbständige kann sich eine entsprechende Vereinbarung lohnen. Für Arbeit-
nehmer ist die Vereinbarung einer sehr hohen Selbstbeteiligung weniger attraktiv. Denn: An den Beiträgen für die private Krankenversicherung beteiligt sich der Arbeitgeber bis zur Höhe des durchschnittlichen GKV-Kassenbeitrages meist zur Hälfte. Die Selbstbeteiligung zahlen Sie jedoch in voller Höhe aus der Privatkasse.
Früher Einstieg lohnt sich
Gerade für junge und gesunde Menschen bieten die Versicherer Tarife, die meist weit unter den Kosten für eine gesetzliche Krankenversicherung liegen. Bleiben Sie der Versicherungsgesellschaft treu, bauen Sie zudem u.a. über die sogenannte Alterungsrückstellung ein Finanzpolster für die im Alter steigenden Gesundheitskosten auf und können aus der Ersparnis noch eine zusätzliche Kapitalanlage aufbauen.
Was Sie bei Beitragsrückerstattungen wissen sollten
Oft sehen die Gesellschaften Beitragsrückerstattungen vor, wenn für eine bestimmte Zeit keine Leistungen in Anspruch genommen werden. In diesem Fall lohnt es sich meist, kleinere Rechnungsbeträge selbst zu tragen, um in den Genuss einer attraktiven Rückzahlung zu kommen.
Erste oder zweite Klasse?
Prüfen Sie vor Vertragsabschluss, welche Leistungen Ihnen wirklich wichtig sind. Einzelne Bestandteile des Angebots können oft ausgeklammert werden. Dadurch sinken die monatlichen Beiträge.
Was passiert bei Arbeitslosigkeit?
Werden Sie als Arbeitnehmer arbeitslos, gehört dies zu den wenigen Situationen, in denen ein Wechsel unter bestimmten Voraussetzungen in die gesetzliche Krankenversicherung möglich ist. Für die Zeit der Arbeitslosigkeit können Sie den PKV-Vertrag ruhen lassen.
Gesundheitsprüfung und Leistungsbeginn
Ausgehend vom Versicherungsbeginn sehen die Versicherer meist eine Warte-
zeit von drei Monaten vor, in denen keine Leistung erbracht wird. Wer diese Wartezeit vermeiden will, sollte ein aktuelles ärztliches Zeugnis über den Gesundheitszustand vorlegen. Die Wartezeitklausel entfällt in der Regel bei einem Wechsel aus der gesetzlichen Krankenkasse, wenn eine ununterbrochen zurückgelegte Versicherungszeit nachgewiesen werden kann. Gleiches gilt übrigens auch bei einem Wechsel von einer anderen Krankenkasse.
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