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Private Krankenversicherung für Studenten
Preis und Leistungen abwägen
Die Entscheidung für die private Krankenkasse währt die gesamte Studienzeit und will daher entsprechend wohl überlegt sein. Erst mit Beendigung des Studiums ist ein Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse wieder möglich. Daher einige Infos vorab:
BAföG-Leistungen zählen nicht als Einkommen
Wichtig für kostenlos Familienversicherte: Im Rahmen von BAföG-Leistungen gezahlte Beträge zählen nicht zum Einkommen. Wer also monatlich kein sozialversicherungspflichtiges Einkommen erzielt, hat trotz zusätzlicher BAföG-Gelder weiterhin Anspruch auf kostenlose Mitversicherung.
Selbstbeteiligung prüfen
Zwar reduziert die Vereinbarung eines Selbstbehalts im Tarifangebot der PKV die Beitragshöhe, jedoch strapaziert diese das meist geringe Studentenbudget, wenn sich Krankheiten unerwartet häufen. Prüfen Sie daher, inwieweit Ihr Etat auch solche Widrigkeiten abfängt oder ob Sie nicht lieber auf den Beitrags-
vorteil verzichten.
Erste oder zweite Klasse?
Da in jungen Jahren Krankheiten meist seltener sind und auch Zahnersatz eine eher untergeordnete Rolle spielt, lohnt es sich unter Umständen, auf Komfort-
leistungen zu verzichten. Prüfen Sie daher, ob Leistungen des Normaltarifs ausgeklammert werden können oder ein Basis- bzw. Elementartarif abge-
schlossen werden kann. Das reduziert die Beiträge.
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