DienstunfähigkeitsversicherungEin Beamte wird nicht berufsunfähig, sondern dienstunfähig. Dienstunfähigkeit wird gemäß der Vorgaben des jeweiligen Dienstherrens begründet und setzt nicht zwangsläufig eine Berufsunfähigkeit in Höhe von mindestens 50 % voraus. Aus diesem Grund benötigen Beamte eine so genannte Beamten- oder Dienst-unfähigkeitsklausel in den Bedingungen ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung. Fehlt diese Klausel, so ist die versicherte Person gezwungen, erneut neben der Dienstunfähigkeit auch die Berufsunfähigkeit gegenüber dem Versicherer zu beweisen. Die Dienstunfähigkeitsklausel gibt es in drei Abstufungen: |
17. Februar 2012
Die gute Hand
Noch immer wird die Linkshändigkeit kritisch beäugt und weiterhin erfolgen törichte Umerziehungsmaßnahmen - unglaublich aber wahr.
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17. Februar 2012
Honig oder Ei?
Jeder mag sein Frühstück anders und startet mit der morgendlichen Energiezufuhr seinen Tag. Ohne Frühstück sollte jedoch keiner das Haus verlassen.
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17. Februar 2012
Zu viel Salz schadet den Nieren
Die Deutschen Gesellschaft für Nephrologie in Heidelberg empfiehlt bei einer vorliegenden Salzsensitivität eine salzarme Ernährung.
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